Allgemeine Informationen zur Zeiterfassungspflicht

Ein Wecker ist zu sehen.

Am 14. Mai 2019 hat der Europäischer Gerichtshof entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung Pflicht wird. Darunter versteht man eine verpflichtende, strukturierte Erfassung aller anfallenden Arbeitszeiten, inklusive der Pausenzeiten und Überstunden.

Das Urteil zur Zeiterfassungspflicht richtet sich aber nicht direkt an Unternehmen, sondern an die Länder der Europäischen Union. Es verpflichtet das Urteil möglichst zeitnah durch entsprechende neue Gesetze umzusetzen. Das soll nun bald auch in Deutschland geschehen

 

Vorerst gilt aber weiterhin das bestehende Recht zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Das ändert sich erst, wenn der Bundestag ein neues Gesetz entsprechend dem Urteil des EuGH umgesetzt und beschlossen hat, was aber scheinbar noch einige Zeit dauern könnte.

Das bestehende Recht wird abgelöst, sobald der Bundestag das Urteil des EuGH in ein neues Gesetz verpackt und dieses verabschiedet hat. Ein festes Datum existiert hierfür noch nicht.

 

In welcher Form die Arbeitszeiten erfasst werden müssen hat der EuGH nicht vorgegeben, das bleibt der Gesetzgebung der einzelnen Länder überlassen. Es sind sowohl bewährte Stundenzettel, mobile Apps oder fest installierte Zeiterfassungsterminals möglich. Ob in Deutschland eine bestimmte Form verpflichtend vorgegeben wird, kann deshalb noch nicht gesagt werden. Unabhängig vom Urteil des EuGH bestehen heute schon Pflichten zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland. So müssen z.B. Überstunden verpflichtend erfasst werden.

 

Als Arbeitgeber muss man also bereits jetzt die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfassen und dokumentieren. Es sind aber damit nicht die normalen Arbeitszeiten, sondern die Überstunden gemeint, also jene Zeiten, die über die normale Arbeitszeit hinaus gehen. (Paragraph 16 des Arbeitszeitgesetz).

Für die Erfassung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sollte ein Angestellter länger als die vorgegebene Zeit arbeiten und erfasst seine Überstunden nicht, können dem Unternehmen Strafen drohen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:

 

1. Die Höhe des Gehalts

Wenn ein Angestellter mehr als 76.200 Euro (West), bzw. 68.400 Euro (Ost) im Jahr verdient, müssen gar keine Arbeitszeiten erfasst werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Arbeitnehmer sowieso die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl überschreiten, was durch die Höhe des Gehalts auch gerechtfertigt ist. Es müssen also keine Überstunden erfasst werden.

 

2. Besondere Berufsgruppen, man nennt das auch „Dienste höherer Art“.

Dazu zählen:

  • Ärzte

  • Architekten

  • Politiker

  • Rechtsanwälte

  • Steuerberater

 

3. Arbeitnehmer die Mindestlohn erhalten

Arbeitgeber müssen für Mitarbeiter die Mindestlohn erhalten, seit dem 1. Januar 2015 alle Arbeitszeiten und Pausen minutengenau erfassen und dokumentieren. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber, auch wenn der Arbeitnehmer seine Zeiten selber erfasst. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfassung der Zeiten können hohe Geldstrafen, bis hin zu Freiheitsstrafen für den Arbeitgeber drohen

 

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte des Beitrags über die Zeiterfassungspflicht (vor allem die rechtlichen Inhalte) wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Wir übernehmen aber keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und gelten allgemein. Wenn Sie einen konkreten Fall lösen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerbera­ter.

 
 

flour Kasse mit Arbeitszeiterfassung

 

Die integrierte, einfache Arbeitszeiterfassung kann als Option für jede flour Kasse gebucht werden. Mit dem zusätzlichen Modul lassen sich die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter entweder direkt an der Kasse oder an jedem anderen Gerät mit Internetverbindung erfassen. Ihre Mitarbeiter können sich entweder manuell oder mit entsprechenden Mitarbeiterkarten an- und abmelden.

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