Registrierkassenpflicht 2027: Was geplant ist, wer betroffen ist und was Unternehmen jetzt tun können
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten.
- Gleichzeitig soll die Belegpflicht bei kleinen Beträgen wegfallen. Bei bis zu 30 Euro braucht es künftig oft keinen Kassenbon mehr.
- Bei Kassenmanipulation drohen künftig deutlich höhere Strafen von bis zu 25.000 Euro.
- Wer schon heute ein TSE-gesichertes Kassensystem nutzt, ist für die geplante Reform gut vorbereitet.
Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht gelten, verknüpft mit einer Lockerung der bisherigen Bonpflicht. Seit Anfang Juni 2026 liegt dafür ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Ein verabschiedetes Gesetz ist das noch nicht, doch die Richtung ist klar erkennbar. Wir fassen zusammen, was aktuell geplant ist, wer voraussichtlich betroffen ist und was Unternehmen jetzt schon tun können.
Was genau ist im Rahmen der Registrierkassenpflicht geplant?
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums setzt die Grenze bei 100.000 Euro Jahresumsatz. Wer darüber liegt, soll ab 2027 nicht mehr ohne elektronisches Kassensystem arbeiten dürfen. Die offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe damit Geschichte. Als Ausgleich soll die Belegausgabepflicht gelockert werden. Bei Einkäufen bis 30 Euro müsste künftig oft gar kein Beleg mehr erstellt werden. Wer sein Kassensystem manipuliert oder die neue Pflicht ignoriert, riskiert laut Entwurf ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro – deutlich mehr als bislang üblich.
Der erklärte Zweck dahinter: Schwarzumsätze sollen schwerer zu verschleiern sein, wovon am Ende auch die Betriebe profitieren, die ohnehin korrekt abrechnen. Gleichzeitig soll weniger Papier an der Kasse den Alltag im Handel und in der Gastronomie ein Stück einfacher machen.
Aktueller Stand: Referentenentwurf statt Gesetz
Aktuell existiert nur ein Referentenentwurf, kein beschlossenes Gesetz. An Details wie der exakten Umsatzgrenze oder möglichen Ausnahmen für bestimmte Branchen kann sich noch etwas ändern. Woran sich vermutlich nichts mehr ändert, ist die grundsätzliche Richtung: Weniger Papier, mehr digitale Kassensysteme, mehr Prüfbarkeit.
Wer ist voraussichtlich betroffen?
100.000 Euro Jahresumsatz klingt nach einer Grenze, die nur größere Läden betrifft. Tatsächlich überschreiten viele kleinere Betriebe diese Grenze schneller als man denkt. So können ein gut beschäftigter Friseursalon oder eine Bäckerei mit mehreren Standorten sie über das Jahr gerechnet durchaus erreichen. Noch nicht abschließend geklärt ist, was als „Umsatz“ zählt. Der komplette Umsatz eines Unternehmens oder nur der in bar erzielte Anteil? Und werden mehrere Filialen zusammengezählt? Der Deutsche Steuerberaterverband hält genau diese Unschärfe für ein Problem und verlangt eine trennscharfe Definition sowie Ausnahmen für Betriebe, deren Geschäft naturgemäß schwankt, etwa Marktstände oder saisonal geöffnete Standorte.
Was Unternehmen jetzt schon tun können
Auch wenn der Referentenentwurf noch keine endgültige Rechtssicherheit bietet, lohnt es sich, sich bereits jetzt mit dem Thema zu beschäftigen:
- Prüfen Sie anhand Ihrer aktuellen und geplanten Umsätze, ob Ihr Betrieb voraussichtlich betroffen sein könnte.
- Informieren Sie sich über die Anforderungen an TSE-konforme elektronische Kassensysteme, falls Sie aktuell noch eine offene Ladenkasse führen.
- Klären Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung, wie sich die geplanten Änderungen konkret auf Ihren Betrieb auswirken könnten.
- Beobachten Sie den weiteren Gesetzgebungsprozess sowie mögliche Übergangsfristen.
Wer schon heute ein modernes, TSE-gesichertes Kassensystem wie flour nutzt, ist für die geplante Reform grundsätzlich gut aufgestellt.
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Fazit
Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ist noch nicht in Stein gemeißelt, aber der Referentenentwurf zeigt deutlich, wohin die Reise geht: Mehr elektronische Kassensysteme, weniger Papierbelege bei Kleinbeträgen und strengere Sanktionen bei Manipulation. Unternehmen, die schon jetzt auf ein zukunftsfähiges, TSE-gesichertes Kassensystem wie flour setzen, müssen die Gesetzesänderung nicht fürchten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Informationen stammen aus Presseberichten über einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums; eine offiziell veröffentlichte Fassung dieses Entwurfs lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht vor. Da es sich beim beschriebenen Gesetzesvorhaben um einen Referentenentwurf handelt, können sich Details bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Für die Beurteilung des konkreten Einzelfalls sollten Unternehmen ihre steuerliche Beratung oder die zuständige Finanzbehörde einbeziehen.
Fragen und Antworten zu diesem Beitrag
Nein, bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Details noch ändern.
Nach aktuellem Entwurf soll die Pflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten. Wie genau “Umsatz” dabei definiert wird, etwa ob Barumsätze oder der Gesamtumsatz zählen, ist noch nicht abschließend geklärt.
Für Betriebe unterhalb der geplanten Umsatzschwelle soll das grundsätzlich weiterhin möglich sein. Wer die Schwelle überschreitet, müsste laut Entwurf ab 2027 auf ein elektronisches Kassensystem umstellen.
Nicht vollständig. Geplant ist lediglich eine Erleichterung bei kleineren Beträgen. Für Einkäufe bis 30 Euro soll oft kein Beleg mehr nötig sein. Bei größeren Beträgen bleibt die Belegausgabe voraussichtlich Pflicht.
Der Entwurf sieht deutlich schärfere Sanktionen vor als bisher. Bei Verstößen gegen die künftige Kassenpflicht oder bei Manipulationen am Kassensystem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Rechtlich verpflichtet ist dazu noch niemand. Da die Grundrichtung der Reform aber als gesetzt gilt, ist es sinnvoll, den eigenen Umsatz realistisch einzuschätzen und sich frühzeitig um ein TSE-konformes Kassensystem wie flour zu kümmern, statt bei der endgültigen Verabschiedung unter Zeitdruck zu geraten.