top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Überlassung der Software flour.io (nachfolgend: Software) durch flour zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.


§ 2 Softwareüberlassung

(1) flour stellt dem Kunden die Nutzung der Software in dem von ihm beauftragten Funktionsumfang und Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird von flour an der Schnittstelle des von flour betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf dem Server von flour. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von flour betriebenen Übergabepunkt ist von flour nicht geschuldet.

(2) flour setzt die zu überlassende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuell angebotenen Version ein, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von flour für den Kunden zumutbar ist. flour weist den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hin. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der ursprünglich beauftragten Software besteht jedoch nicht.

(3) flour überlässt dem Kunden die Software am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Jahresmittel.

(4) In Abstimmung mit dem Kunden kann flour die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.

(5) Der Kunde darf entsprechend der von ihm beauftragten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Software zugreifen. Die Arbeitsplätze müssen die von flour empfohlenen angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Kunden erfolgt über eine vom Kunden einzurichtende Datenverbindung.



§ 3 Schulung und Hotline

(1) Sofern vom Kunden beauftragt, führt flour für den Kunden eine kostenpflichtige Schulung zur Einführung in die Bedienung der Software durch und stellt eine Online-Hilfe für die Benutzung der Software zur Verfügung.

(2) Sofern vom Kunden beauftragt, stellt flour dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine kostenpflichtige Hotline zur Verfügung, die über Telefon zu erreichen ist. Die Hotline dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen von flour. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.


§ 4 Datenspeicherung

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn von flour eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. flour schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. flour treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist alleine der Kunde verantwortlich.

(2) Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist durch das beauftragte Softwarepaket definiert. In Anlage1 ist erläutert, wie die Verarbeitung der Daten erfolgt. Der Kunde kann die Daten im Rahmen der laufenden Nutzung der Software auf dem Datenserver ablegen.


§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem zwischen den Parteien gesondert abzuschließenden Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.


§ 6 Datenherausgabe

(1) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, eine Kopie der vom Kunden auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten per Datenfernübertragung im CSV-Format abzurufen.

(2) flour löscht die bei ihr vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach Vertragsbeendigung, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die abgerufenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.


§ 7 Datensicherung

flour führt eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durch. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Die regelmäßigen Zeiten der Datensicherung werden mit dem Kunden abgestimmt.


§ 8 Zugriffsberechtigungen

Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitsplätze eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Benutzername und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.


§ 9 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom flour definierten Datenübergabepunkt herzustellen. flour ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von flour ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird der Kunde zur Nutzung der Leistungen von flour nur solche Hard- und Software einsetzen, die den von flour genannten Mindest-Anforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. flour bietet dem Kunden an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

(3) Der Kunde erhält auf Wunsch von flour einen Leitfaden für das Verhalten bei einem vollständigen Ausfall der von flour zu erbringenden Leistungen oder deren erheblichen, betriebsbehindernden Beeinträchtigung. Der Kunde hat sich mit den Angaben in dem Leitfaden vertraut zu machen und für seinen Betrieb einen Notfallplan unter Berücksichtigung der in dem Leitfaden enthaltenen Angaben zu erstellen. Sollten die Leistungen von flour vollständig ausfallen oder nur in einer Weise erbracht werden können, die den Betrieb des Kunden wesentlich behindern, so wird der Kunde auf der Grundlage des Leitfadens und des Notfallplans umgehend Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes ergreifen. Auf Wunsch des Kunden wird ihn flour im Rahmen einer gesonderten Beauftragung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über den Inhalt des Leitfadens hinausgehen, entgeltlich beraten.


§ 10 Rechte

(1) Der Kunde räumt flour das Recht ein, die von flour den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. flour ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist flour auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von flour zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.


§ 11 Vergütung

(1) Der Kunde hat die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von flour ergebenden Entgelte zu zahlen.

(2) flour ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. flour wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.



§ 12 Vertragslaufzeit

(1) Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag der jeweils um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

 

(2) Eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Entgelten erfolgt bei einer Kündigung bzw. Löschung vor Ablauf des Vertrages nicht.


(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.

 
 
§ 13 Mängelhaftung

(1) Sind die von flour erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet flour gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet flour nur, wenn flour diese Mängel zu vertreten hat.

(2) Der Kunde hat flour Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.


§ 14 Haftungsmaßstab und -begrenzung

(1) flour haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet flour nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. flour haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf EUR 250.000,-. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.


§ 15 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist flour berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:

flour wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. flour wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von flour zulässig.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.

(3) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(7) Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(8) Als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von flour, vorliegend Besigheim, vereinbart. flour ist jedoch berechtigt, den Kunde auch an einem anderen für diesen geltenden gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

bottom of page